Aktuelle Ausgabe
2012-20

Tarifübernahme in NRW mit deutschlandweiter Signalwirkung für die anderen Tarifbezirke

1 : 1 – Übernahme des Rahmenvertrages

Martin Schenk (l.) und Friedhelm Lenen haben bei den Tarifverhandlungen die Interessen der Dienstnehmer vertreten. Foto: Vieler

Erzbistum.  Schneller als erwartet ist es bei den regionalen Tarifverhandlungen für die Mitarbeiter im caritativen Bereich (AVR-Bereich) zu einer Einigung gekommen. (Der DOM berichtete in der vorigen Ausgabe). Der für NRW zuständige Tarifausschuss hat als erster für seine rund 190 000 Mitarbeiter die für ganz Deutschland beschlossenen Rahmentarife 1 : 1 übernommen. Insider sehen darin eine Signalwirkung für ganz Deutschland.

Demnach werden im größeren der beiden kirchlichen Tarifbereiche, dem AVR-Bereich, die Entgelte um durchschnittlich fünf Prozent erhöht. Über die Verlängerung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde konnte im zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzen Gremien keine notwendige Dreiviertelmehrheit gefunden werden. Darüber soll erneut in einer Sitzung am 25. August beraten werden. Die jetzt übernommene Rahmenvereinbarung sieht rückwirkend ab Januar 2008 eine Lohnerhöhung um 1,6 Prozent (plus 50 Euro Einmalzahlung)  und eine weitere um 4,3 Prozent ab 2009 vor.
Gegen eine Verlängerung der Arbeitszeit hatten sich besonders die Dienstnehmer mit dem Hinweis auf die immer weiter zunehmende Verdichtung der Arbeit gewandt. Sie lässt ihrer Meinung nach keine Verlängerung zu, erklärt Martin Schenk, der Vorsitzende der für das Erzbistum Paderborn zuständigen Dienstnehmervertretung.
Er und auch Norbert Altmann, Personalleiter beim Diözesan-Caritasverband erwarten jetzt eine stärkere Verlagerung der Tarifverantwortung auf die Regionalebene wie auch auf die einzelnen Einrichtungen. Sie können nämlich bei der Regionalkommission bei Vorliegen von entsprechenden Voraussetzungen für ihre Einrichtung einen Sondertarif vereinbaren, der sogar außerhalb des bundesweit geltenden Rahmentarife liegen kann. Macht also die Dienstgeberseite einer Einrichtung glaubhaft, dass sie die ausgehandelten Gehälter nicht zahlen könne, kann die Tarifkommission einer  geringeren Bezahlung zustimmen. Dazu bedarf es aber einer Dreiviertelmehrheit. Das heißt, dass die Hälfte der Dienstnehmervertreter dem Antrag zustimmen müssen. Diese Hürde schrumpft auf eine einfache Mehrheit von 50 Prozent plus eine Stimme, wenn Dienstgeber und Dienstnehmervertretung einer Einrichtung den Antrag gemeinsam unterstützen. Im Gegensatz zur Mitarbeitervertretung vor Ort hätten sie aber den Vorteil, nicht direkt von den Regelungen betroffen und somit unabhängiger und tariferfahrener zu sein, sagt Schenk und erwartet einen verstärkten Druck der Dienstgeber auf die Mitarbeitervertretungen vor Ort. 
Nähere Info und Einzelheiten zu den neuen Tarifabschlüssen auch im Internet unter: www.diag.mav@erzbistum-paderborn.de.
Der Diözesan-Caritasverband sieht den Abschluss differenziert. Einige Bereiche wie etwa die stationäre Altenpflege oder die Sozialstationen würden große Probleme haben, während es einigen Krankenhäusern leichter fallen würde, die gestiegenen Personalkosten zu verkraften, meint Norbert Altmann. Die meisten Einrichtungen seien aber froh über den Abschluss, um nach den langen Verhandlungen endlich Tarifsicherheit zu haben.
Im Windschatten der AVR-Verhandlungen hat auch der zweite kirchliche Tarifbereich (KAVO-Bereich) ein Tarifergebnis erzielt. Für die Mitarbeiter dieses zahlenmäßig kleineren Bereiches war 2005 im Gegensatz zur Caritas das neue Tarifsystem der öffentlichen Dienstes (TVöD) übernommen worden, was die Dienstgeber für den AVR-Bereich bei den jetzt beendeten Verhandlungen strikt abgelehnt hatten. Dort liegt seit dem 16. Juni die Entgelttabelle für 2008 vor. Sie gilt aber grundsätzlich nur für Mitarbeiter, die nach der Tarifumstellung neu eingestellt wurden. Somit stellten sich die neuen kirchlichen Mitarbeiter schlechter als diejenigen, die schon im Dienst waren, erklärt Friedhelm Leenen, Mitarbeitervertreter für diesen Bereich.  Gravierendste Änderungen gegenüber dem alten System war der Wegfall des familienbezogenen Ortzuschlages, des Bewährungsaufstieges und des Urlaubsgeldes, der Ersatz der Lebensaltersstufen durch ein System von im Betrieb erworbenen Erfahrungsstufen. Völlig neu und noch nicht endgültig geregelt ist die Einführung von leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen. Für die alten Mitarbeiter gilt eine Besitzstandsregelung. Die Tabelle ist im Internet unter: www.regional-koda-nw.de/mas/ herunterzuladen.  Gerd Vieler


20.05.2012
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