Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Auf wessen Kosten

von Andreas Wiedenhaus 

Mit ihrer Idee eines bundesweiten freiwilligen Dienstes im Falle einer Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst erntet Bundesfamilienministerin Kristina Schröder derzeit einiges an Schelte: Statt einen neuen Dienst ins Leben zu rufen, so die Kritiker insbesondere aus Wohlfahrtsverbänden, sollten lieber die etablierten Modelle wie etwa das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ausgebaut werden.

Die Ministerin will jedoch an ihrem Konzept festhalten und führt vor allem verfassungsrechtliche Gründe dafür ins Feld. Dabei sind die Argumente der Befürworter eines Ausbaus vorhandener Lösungen nicht die schlechtesten: Sie verweisen auf funktionierende Strukturen, die lediglich ausgeweitet und vergrößert  werden müssten.

Auf dieser Basis ließen sich effektiv Kosten sparen. Auch können die Träger dieser Angebote auf langjährige Erfahrungen zurückblicken.

Vor diesem Hintergrund wäre es also durchaus sinnvoll, freiwerdende Gelder nach dem Wegfall des Zivildienstes in die vorhandenen Freiwilligendienste zu investieren. Mit einer Dotierung über dem derzeitigen „Taschengeldniveau“ würden FSJ und Freiwilliges Ökologisches Jahr zudem für junge Menschen deutlich attraktiver.

Damit wäre dann auch Schröders Argument hinfällig, diese Dienste würden nur einen Teil der Freiwilligen erreichen. Wenn sich aber die aktuell von der Ministerin favorisierte Lösung durchsetzt, dürfte bereits jetzt feststehen, dass die bisherigen Dienste langsam aber sicher „ausbluten“ werden. Nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden besseren finanziellen Ausstattung eines Dienstes in Verantwortung des Bundes.


20.05.2012
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