Klagen stammten aus 2006 / Tarifverhandlungen starten / Mindestlohn 12,28 Euro für Lehrer
Kolping:„Fühlen uns bestätigt“

- Doppelerfolg? Kolping-Geschäftsführer Werner Sondermann und Wolfgang Gerhardt siegten vorm Arbeitsgericht in Paderborn und ihre Berufung wurde zudem in Rom angenommen.Foto: Vieler
Paderborn/Arnsberg. „Seit über 45 Jahren bin ich Kolpingmitglied, seit 26 Jahren aber auch Mitarbeiter, wo will man da einen Strich ziehen?“ Für Peter Voss, einen der Hauptkläger beim jüngsten Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Kolping und seinen Mitarbeitern, blieb nur noch ein Kopfschütteln. Ob kirchlich oder nicht, diese Frage lasse sich für ihn nicht allein arbeitsrechtlich lösen. Genau das hatte Arbeitsrichter Walter Seidensticker jedoch getan. Rein arbeitsrechtlich fehlte ihm die Zuordnung der zahlreichen gGmbHs der Kolping Berufsförderungssparte zur verfassten Kirche, hatte der geurteilt.
von Christian Schlichter
„Unsere Geschäftsführung fühlt sich in ihrem Handeln bestätigt“, sagt Claudia Auffenberg, die Pressesprecherin der Kolpingfirmen, zu dem Gerichtsverfahren vor dem kirchlichen Arbeitsgericht (siehe jüngste Ausgabe des DOM). Auch sie wertet das Urteil als Aussage allein zur arbeitsrechtlichen Zuordnung. Also der Frage, welcher Tarif und welches Arbeitsrecht in den Bildungszentren gilt.
Ein Blick in die Geschichte erklärt die Verständnislosigkeit, die Peter Voss aus Arnsberg da vor der Kammer unter Vorsitz von Prof. Dr. Walter Seidensticker formuliert hatte. Denn war es bis 2006 noch üblich, dass alle Mitarbeiter in der Berufsförderung bei Kolping auch nach Kirchentarif bezahlt und behandelt wurden, so änderte sich das mit dem Jahr. Damals hatten die zuständigen Mitarbeitervertretungen (MAV) bemerkt, dass sie nicht mehr bei Einstellungen und Eingruppierungen beteiligt wurden.
Das hatte dann auch ab November 2006 zu mehreren Klagen in etwa 70 Fällen geführt. Die hatte das Kirchliche Arbeitsgericht jetzt Anfang Oktober 2009, also fast drei Jahre später, letztlich zu verhandeln.
Allein eine Dreiviertelstunde hatte Richter Seidensticker gebraucht, um die einzelnen Klageschriften zu sortieren und aufzurufen.
Letztlich erging in den allermeisten dieser Fälle jedoch kein Urteil. Weil die Mitarbeiter gar nicht mehr bei den Firmen arbeiteten, für die noch alte kirchliche Regelungen gelten. Denn im Juli 2007, immerhin auch ein dreiviertel Jahr nach den ersten MAV-Klagen, hatte Kolping für sich selbst erklärt, aus dem kirchlichen Arbeitsrecht ausgeschieden zu sein. Ein Vorgang, der allerdings nach einigem Hin und Her und in einer recht harschen Weise durch den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof zurückgewiesen worden war. Im April 2009 hatte der Generalvikar im Erzbistum Paderborn daraufhin auch seinerseits den Kolpingern den Ausstieg aus der Kirchlichkeit bestätigt. Diese Tatsache wertete das Gericht jetzt als „rechtsfeststellenden Akt“, der die Klagen aus 2006 dann endgültig hinfällig mache. Inklusive der von Peter Voss, der für Kolping in Arnsberg arbeitet.
Er hatte zwar in der vergangenen Woche das schriftliche Urteil, allerdings noch ohne Begründung, erhalten. Die darin zugelassene Revision wird er aber wohl nicht mehr nützen können. Denn Voss geht Ende 2009 in Rente.
Für Kolping geht es jetzt mit Tarifverhandlungen weiter, die würden wie geplant zum November wieder aufgenommen, sagt Pressesprecherin Auffenberg. Angepeilt sei dabei der vom Arbeitgeberverband geforderte Mindestlohn von 12,28 Euro für pädagogische Mitarbeiter. Die kämen dann auf einen Monatslohn von 2080 Euro brutto ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das wäre allerdings ein Drittel weniger, als noch im kirchlichen Tarif. Und selbst weniger als bei kirchlichen Kindergärtnerinnen. Die verdienen im Schnitt 2300 Euro.
Nach der harschen Kritik des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes in Bonn zum aus seiner Sicht unzulässigen einseitigen Ausstieg von Kolping aus dem kirchlichen Arbeitsrecht, hatte die Paderborner Geschäftsführung der Kolping-Firmen beim obersten Kirchengericht in Rom Berufung eingelegt. Diese dortige „Apostolische Signatur“ hat diese Klage nun aufgenommen und eine eigene Kammer benannt. Unter Vorsitz des Aachener Bischofes Heinrich Mussinghoff werden der ehemalige Münsteraner Kirchenrechtler Prof. Dr. Klaus Lüdicke, der Richter der römischen Rota, Joseph Huber, sowie als Pronotar Prof. Gian Paolo Montini von der Apostolischen Signatur diese Angelegenheit verhandeln. Ein Termin dafür in Aachen steht noch nicht fest.






