Höchstes kirchliches Arbeitsgericht in Bonn beschäftigte sich mit Kolpings Koda Vertretern
Prozesse sind noch nicht zu Ende
Bonn/Paderborn. Die Hoffnung war auf allen Seiten spürbar: Endlich ein Ende in die Prozesse und Gerichtsverhandlungen rund um das Paderborner Kolping Berufsbildungswerk zu bekommen. „Es wäre wünschenswert, wenn man Klarheit herstellt. So oder so“, fasste das Prof. Dr. Richardi als Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes (KAGH) bei einer erneuten Verhandlung über die Paderborner Kolping-Unternehmen zusammen. Auslöser war wieder einmal die Frage, ob und wie kirchliches Recht auf den Bildungsträger anzuwenden sei und damit die Frage, ob er nun im Arbeitsrecht zur Kirche gehöre, oder nicht.
von Christian Schlichter
Durch die Hintertür quasi hatten Mitarbeiter in einer neuen Verhandlung wieder einmal diese Frage klären lassen wollen. Also ob der Ausstieg der Kolping Firmen aus dem kirchlichen Arbeitsrecht denn nun rechtens gewesen sei oder nicht. Bereits im Februar hatte es in dieser Frage eine Verhandlung vor dem obersten kirchlichen Gericht in Arbeitsangelegenheiten gegeben. Darin hatte Gerichtspräsident Richardi in Leitsätzen ganz klare Grundlagen für kirchliches Handeln formuliert. Und seiner Einschätzung Ausdruck verliehen, dass erst eine eindeutige Erklärung des Ortsbischofes einen kirchlichen Verband aus dieser kirchlichen Bindung herauslassen könne.
In der Sache selbst gab es am vergangenen Freitag in Bonn gar kein Urteil. Denn die beiden Kläger, Kolpingmitarbeiter, die von ihren Kollegen als Vertreter in die Kolping-Koda (Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst), also quasi in das Tarifgremium gewählt worden waren, wollten klären, ob diese Wahl rechtens war. Dass das Gericht diese Frage nicht mehr entscheiden konnte, lag an einer Formalie: Beide Mitarbeiter sind nicht mehr in Firmen beschäftigt, für die die Kolping Koda gilt. Sie tun ihre Arbeit für Kolping in zwischenzeitlich ganz neu gegründeten Unternehmen. So arbeitet ein Kläger in der Kolping Verwaltungsgesellschaft in Paderborn, die Klägerin in einem Projekt der Kolping Bildungszentren Ostwestfalen gGmbH.
Wenn auch die Hauptsache der Verhandlung dann schnell durch Aussagen beider Seiten als erledigt erklärt wurde, ließ es sich Professor Dr. Richardi als Präsident des Arbeitsgerichtes dann doch nicht nehmen, einige Aussagen zu machen. „Wir bekommen es in diesem Verfahren sowieso nicht hin, die Grundfrage zu klären“ verwies er darauf, dass er die Klage um die Koda Mitgliedschaft nicht für stark genug gefunden habe, um darüber den Status der Kolpingunternehmen zu klären. Denn diese Grundfrage, so ließen sich seine Worte interpretieren, hielt er bei allem noch für offen. „Wenn uns der Erzbischof das glasklar erklärt, dann machen wir den Deckel zu“, kommentierte er und fügte hinzu: „Wir hätten das jetzt, wenn der Erzbischof sich erklärt hätte.“ Nun habe aber der Generalvikar etwas erklärt, das die Erstinstanz (das kirchliche Arbeitsgericht in Paderborn) wohl berücksichtigen werde, „so oder so“, bezog er sich auf die in seinen Leitsätzen geforderte eindeutige Erklärung über die Kirchenzugehörigkeit von Unternehmen. Die könne nur ein Bischof vornehmen.
Während die Klägerseite nun auf die nächste Verhandlung hofft, gingen die Kolpingvertreter „optimistisch“ aus der Verhandlung. Sie sahen sich durch den Verhandlungsablauf bestätigt. Die Tarifverhandlungen mit verdi würden weiter laufen, hieß es aus dem Unternehmen.







