Für den Moraltheologen Eberhart Schockenhoff ist das Leben „unverfügbar“
Was bedeutet Sterben in Würde?
Menschenwürdiges Sterben verlangt Respekt und nicht die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe, meint der Freiburger Moraltheologe Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff. Anlässlich des ersten Juristentages im Erzbistum Paderborn fasst er exklusiv für den DOM seinen Vortrag dabei zusammen.

- Eberhard Schockenhoff wurde 1953 in Stuttgart geboren. Nach dem Theologiestudium in Freiburg wurde er 1978 in Rom zum Priester geweiht. Bis 1982 war er Vikar, 1986 folgte die Promotion, 1989 habilitierte er bei Walter Kasper. Zunächst war er Professor für Moraltheologie in Regensburg, ab 1994 lehrt er in Freiburg. Rufe nach München und Tübingen lehnte er ab. Seit 2001 ist er Mitglied im nationalen Ethikrat. Seit 1996 ist Scghockenhoff auch dem Kuratorium des Paderborner Möhler Institutes verbunden.
Aufgrund der Ängste und Befürchtungen, die viele gesunde Menschen vor dem Sterben haben, fordern viele das Recht, Art, Zeitpunkt und Umstände des eigenen Todes selbst zu bestimmen und sich dazu der Mithilfe der Ärzte oder des medizinischen Pflegepersonals unserer Krankenhäuser zu bedienen. Die Ängste der Menschen und die Befürchtungen, die mit der anonymen und technischen Kehrseite der modernen Medizin zusammenhängen, müssen zweifellos ernst genommen werden. Doch darf die Gesellschaft sich die Antwort darauf nicht zu leicht machen. Die rechtliche Zulassung der Tötung auf Verlangen oder der ärztlichen Suizidbeihilfe wären ein Signal, das in die falsche Richtung weist. Sie verwandeln den Tod in ein künstliches Ereignis, das kranken Menschen, die keine Aussicht auf Heilung mehr haben, einen geräuschlosen Abschied aus der Mitte der Lebenden ermöglichen soll. Dahinter steht ein Menschenbild, das einseitig an den Idealen von Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Gesundheit orientiert ist. Die Gegenwart der kranken, leidenden und sterbenden Menschen wird in dieser Perspektive ausschließlich als eine Belastung wahrgenommen, der man sich entziehen möchte. Man sieht in dem Schwerkranken nicht mehr den leidenden Menschen, dem wir bis zuletzt vorbehaltlos Annahme, Liebe und Hilfe schulden, sondern nur einen medizinischen Zustand, der aussichtslos geworden ist und deshalb durch menschliches Eingreifen beendet werden soll.
Die Halbierung des Lebens, die seinen dunklen Seiten aus dem Weg geht, setzt Schwerkranke und Sterbende dem Zwang zur Rechtfertigung ihres Daseins aus. Das verstößt gegen das Grundprinzip einer wahrhaft menschlichen (und demokratischen) Gesellschaft, die durch ihre Rechtsordnung allen Mitgliedern – auch den Schwachen, Kranken und der Hilfe Bedürftigen – die Gewissheit vermitteln muss, vorbehaltlos angenommen zu sein. Der Grundsatz der Unverfügbarkeit des Lebens schützt das Leben in jeder Phase und in jeder Form. Wer am Lebensanfang oder Lebensende bestimmte Zustände davon ausnimmt, maßt sich ein Urteil an, das in einer demokratischen Gesellschaft niemandem zusteht. Der Gedanke wechselseitiger Anerkennung, der einer demokratischen Rechtskultur zugrunde liegt, fordert vielmehr, dass wir jedem Menschen in einer Haltung der Annahme und des Respekts begegnen, dem Gesunden ebenso wie dem Kranken, dem Genesenden ebenso wie dem Sterbenden.
Aufgabe einer verantwortlichen Hilfe im Sterben kann es daher immer nur sein, dem Sterbenden die letzte Wegstrecke seines Lebens zu erleichtern. Gerade in der letzten Phase des Sterbens ist die Erfahrung eines eigenen Lebenssinnes nur möglich, wenn sie von der Solidarität und Nähe anderer Menschen mitgetragen wird. Daher erfordert ein menschenwürdiges Sterben mehr als den bloßen Respekt vor einer angeblich unbeeinflussten Selbstbestimmung des Sterbenden. Menschenwürdiges Sterben ist überhaupt nur unter der Bedingung möglich, dass personale Beziehungen und das Angebot menschlicher Nähe aufrechterhalten werden. Solidarität mit Sterbenden besteht nicht darin, ihnen einen Weg zu weisen, wie sie sich beizeiten aus dem Leben verabschieden können, bevor sie anderen zur Last werden. Wirkliche Hilfe, die der Herausforderung des Sterbens nicht ausweicht, erfordert vielmehr die Bereitschaft zum Dabeibleiben, zum geduldigen Ausharren und zum gemeinsamen Warten auf den Tod. Im Ertragen dieser Ohnmacht zeigen sich eine tiefere menschliche Solidarität und eine entschiedenere Achtung vor der Würde des sterbenden Menschen als in dem Ausweg einer willentlichen Herbeiführung des Todes durch andere oder den Sterbenden selbst.
Ein gesellschaftliches Umdenken, das die Augen vor der oft bitteren Wirklichkeit des Sterbens nicht verschließt, muss radikaler ansetzen, als es die Forderung nach einer Freigabe von Euthanasie und ärztlicher Suizidbeihilfe empfiehlt. Die zahlreichen Mitbürger, die sich ehrenamtlich in der Hospizbewegung engagieren, zeigen, welche Art von Hilfe Sterbende vor allem benötigen. Wenn sie dank guter medizinischer Versorgung und mitmenschlicher Begleitung ihr Leben bis zuletzt in einer persönlichen Umgebung führen können, äußern sie nicht mehr den Wunsch, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden oder getötet zu werden. Der Ausbau palliativmedizinischer Zentren und außerklinischer Pflegehospize, die den Wechsel zwischen häuslicher Umgebung und stationärer Pflege erleichtern, stellt daher den richtigen Weg dar, wie eine humane Gesellschaft mit den Sterbenden in ihrer Mitte umgehen sollte.
Prof. Dr. Schockenhoff






