Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Verordneter Selbstmord?

von Matthias Nückel 

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat mit einem Vorschlag zur Änderung der standesärztlichen Richtlinien für Aufsehen gesorgt. Hoppe regte an, das ethische Verbot zur Beihilfe zum Selbstmord zu lockern. Ärzte sollen also einem Patienten bei der Selbsttötung helfen können.

Die Begründung des Ärzte-Präsidenten leuchtet auf den ersten Blick ein. Beihilfe zum Selbstmord ist strafrechtlich nicht verboten. Deshalb solle das standesärztliche Recht dem Gesetz angeglichen werden.

Dennoch: Ein Arzt sollte keinem Patienten beim Selbstmord helfen. Der Mediziner ist dazu verpflichtet, zu heilen und zu helfen. Einen Sterbenden sollte er zudem so begleiten, dass der Kranke ohne Schmerzen sein Leben beenden kann. Ein aktives Helfen beim Selbstmord aber hat mit medizinischer Ethik nichts mehr zu tun.

Hoppe sieht das für sich persönlich offenbar ebenso. Wörtlich sagte der Mediziner: „Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.“

Warum hat er dann diesen Vorschlag gemacht? Ist etwa eine Mehrheit in der Bundesärztekammer für die Beihilfe zum Selbstmord? Das spräche nicht für eine ethisch gut gebildete Ärzteschaft.

Darüber hinaus sollte niemand – unabhängig vom Strafrecht – einem anderen beim Selbstmord helfen. Es gibt immer einen anderen (Aus-)Weg. 


24.05.2012
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