Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Wieder „unwertes Leben“

von Matthias Nückel

In der katholischen Kirche herrscht seltene Einmütigkeit: Von der Bischofskonferenz über die Frauenverbände bis zum Bund der Deutschen Katholischen Jugend kritisieren alle das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Zu Recht, denn das vom Parlament verabschiedete Gesetz ist eines Rechtsstaates nicht würdig.

Künftig ist die PID in Fällen zulässig, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Das ist „mehr als ein Dammbruch“, wie die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckard sagte.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) kritisierte eine „grundsätzliche Umwertung“ dessen, was bisher im Bundestag allgemeiner Bestand war: Dass niemandem wegen seiner genetischen Disposition das Leben abgesprochen werde.

Im Grunde genommen heißt dies nichts anderes, als dass in Deutschland wieder unterschieden wird zwischen „lebenswertem“ und „unwertem“ Leben.

Das sollte eigentlich in diesem Land nie wieder geschehen. So haben es die Mütter und Väter des Grundgesetzes festgeschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Das PID-Gesetz jedoch ist auf Selektion angelegt. Ausgerechnet in diesem Jahr, in dem viel über die Teilhabe Behinderter am gesellschaftlichen Leben diskutiert wird, verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, das die Tötung „kranker“ Embryonen ermöglicht. Das ist nicht „Ethik des Heilens“, wie die PID-Befürworter meinen, sondern Kultur des Todes.


24.05.2012
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