Mitarbeiterschulung beim Caritasverband Brilon zum Thema Kindeswohlgefährdung
„Wir haben große Verantwortung“
Brilon. „Müssen wir erst warten, bis der Baum brennt?“ Theo Köhler, Leiter der Suchtberatung beim Caritasverband Brilon, brachte die größte Sorge auf den Punkt. Diese Sorge ist gleichsam die Forderung an jeden Einzelnen, der Kinder und Familien betreut und begleitet, wachsam zu sein für Konflikte und für Anzeichen der sogenannten Kindeswohlgefährdung – um Schlimmeres zu verhindern.
Über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sozialpädagogischer Familienhilfe, Suchtberatung, Integration und Migration, allgemeiner sozialer Beratung, Familienpflege, Frühförderung, Kindergarten, ambulant betreutem Wohnen und familienunterstützendem Dienst beim Caritasverband Brilon nahmen an einer Schulung zum Thema: „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ teil. Auch die Betreuerinnen und Betreuer der jährlichen Kinder- und Jugendfreizeiten wurden in einer entsprechenden Veranstaltung geschult.
Dabei galt es, sowohl Kollegen mit langjähriger Erfahrung als auch junge Mitarbeiter mit ins Boot zu nehmen und für dieses wichtige Thema noch einmal zu sensibilisieren. Denn natürlich liegt das Kindeswohl seit jeher im Fokus der verschiedenen Dienste und Einrichtungen, doch ging es nun darum, die aktuellen rechtlichen Grundlagen kennenzulernen und Verfahrensweisen für den Berufsalltag darauf abzustimmen.
Familienrichterin Andrea Berg (Landgericht Hamm), ehrenamtlich beim Familienbund der Katholiken im Erzbistum Paderborn, sowie Anja Burg und Mirjam Schlüter, beide Kinderschutzfachkräfte beim Jugendamt des Hochsauerlandkreises, hatten die Leitung der Schulung übernommen. Alle drei konnten viel aus der eigenen Praxis berichten und gleichzeitig aber auch detailliert Rahmenbedingungen des Paragrafen 8a (Schutzauftrag nach Kindeswohlgefährdung, SGB VIII), weitere rechtliche Bestimmungen, aber auch Begrifflichkeiten klären und erläutern.
Letztlich ist immer die Frage zu klären, wie offensichtlich eine Gefährdung des Kindes sein muss, damit ein Eingreifen gerechtfertigt ist. Auf zum Teil drastische Art, aber dafür umso eindringlicher, zeigte der Filmbeitrag „Robin“, wie vielschichtig Familienkonstellationen sind, in denen es schließlich zur familiären Katastrophe kommen kann. An welcher Stelle hätte hier eingegriffen werden können? Welche Hinweise auf eine Gefährdung waren da? Welche Möglichkeiten gab es einzugreifen? In einer regen Diskussion unter den Teilnehmern war auch das interdisziplinäre Zusammenspiel verschiedener Dienste Thema.
Hier bestand auch die Möglichkeit, Fälle aus der eigenen Praxis einmal mit den Fachleuten zu diskutieren und vor allem, die rechtlichen Gegebenheiten anzusprechen.
Festzuhalten bleibt, dass es immer eine Gratwanderung ist, dem Schutz des Kindes Priorität einzuräumen, ohne dabei das Elternrecht zu beschneiden. Genaues Hinschauen in jeder Situation ist daher für alle Mitarbeiter das A und O. „Wir haben die Verantwortung als Erziehungshilfe, sobald wir in den Familien sind“, sagt dazu Hiltrud Götte, Leiterin der sozialpädagogischen Familienhilfe beim Caritasverband Brilon. Sie rät nicht nur ihren eigenen Mitarbeitern für die Praxis, Situationen in den Familien zuerst für sich zu klären und schließlich innerhalb des Teams zu diskutieren, zu bewerten und entsprechend zu behandeln.
Für die Zukunft wird es wichtig sein, auf der Grundlage neuer Gesetzestexte Mitarbeiter weiter zu schulen und die Umsetzung von Verfahrensweisen zu üben, damit im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann.







